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Infothek · Bedingungen

Allgemeine Versteigerungs-, Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Teilnahme an unserer Auktion/unserem Verkauf erkennen Bieter und Käufer die ausschließliche Vereinbarung der nachstehenden Versteigerungs- bzw Verkaufsbedingungen an.
  2. Dem Bieter/Käufer wird auf Wunsch der Auftraggeber für die jeweiligen Objekte mitgeteilt.
  3. Die im Rahmen der Versteigerung oder im freihändigen Verkauf angebotenen Waren sind in der Regel gebraucht. Eventuelle Katalog- oder Positionsbeschreibungen und mündliche Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder übernommene Garantie im Sinne der §§ 434, Abs. I und 444 BGB dar. Alle zur Veräußerung gelangenden Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Für eventuelle Katalog- oder Positionsbeschreibungen sowie schriftliche und mündliche Erläuterungen wird nicht gehaftet. Wir empfehlen in jedem Fall eine Besichtigung der Positionen zu den angegebenen Terminen. Diese Einschränkungen ergeben sich aus der Besonderheit der Veräußerung und der Herkunft der zur Veräußerung kommenden Gegenstände.
  4. Die Versteigerung erfolgt i.d.R. nach fortlaufenden Nummern, in uns vorbehaltenen Ausnahmefällen kann die Reihenfolge geändert, einzelne Positionen ausgeklammert oder zusammengefaßt werden.
  5. Wir sind nicht zur Annahme von Geboten/Kaufangeboten verpflichtet. Eine Annahme kann grundsätzlich unter Vorbehalt erfolgen.
  6. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer oder Verkäufer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer oder Verkäufer. Bestehen Zweifel an einem Zuschlag, kann der Versteigerer/Verkäufer neu ausbieten. In allen Fällen gilt allein die Anordnung des Versteigerers/Verkäufers.
  7. Alle Preise verstehen sich in der umseitig festgelegten Währung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  8. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer/Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmt.
  9. Die Zahlung der Gesamtforderung muß bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer/Verkäufer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert/verkauft. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindesterlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
  10. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung – bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift – auf den Käufer über.
  11. Erst nach vollständiger Bezahlung erfolgt die Abholung der gekauften Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten.
  12. Für Unfälle während Besichtigung, Versteigerung, Verkauf und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.
  13. Alle Besucher der Versteigerung oder des Verkaufes haften für die verursachten Schäden, gleich welcher Art.
  14. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.
  15. Der Versteigerer/Verkäufer ist berechtigt, auch im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
  16. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
  17. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung/dem Verkauf erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
  18. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.
  19. Ausländische Bieter oder Käufer bitten wir, einen bankbestätigten Scheck zu hinterlegen sowie eine amtliche Bescheinigung mit ihrer Umsatz-Identifikationsnummer vorzulegen.
  20. Der Käufer erkennt vorbehaltlos an, daß eine Aufrechnung mit Forderungen jeglicher Art gegen den Verkäufer, Versteigerer, Insolvenz- oder Zwangsverwalter oder gegen den Verfahrensschuldner grundsätzlich ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für anerkannte oder titulierte Forderungen sowie für solche Forderungen, die dem Käufer von Dritten übertragen oder abgetreten werdenDer Käufer erkennt vorbehaltlos an, daß eine Aufrechnung mit Forderungen jeglicher Art gegen den Verkäufer, Versteigerer, Insolvenz- oder Zwangsverwalter oder gegen den Verfahrensschuldner grundsätzlich ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für anerkannte oder titulierte Forderungen sowie für solche Forderungen, die dem Käufer von Dritten übertragen oder abgetreten werden. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen
  21. Haftungsbeschränkungen
    1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
    3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  22. Erfüllungsort ist der Standort der Güter bzw. Ort der Veranstaltung, ersatzweise Plauen.
  23. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  24. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Zusätzliche Versteigerungs-, Verkaufs- und Geschäftsbedingungen für Online-Versteigerungen

Die Internetauktion wird durch einen zugelassenen Versteigerer geleitet und/oder überwacht oder einen durch diesen bestimmten Erfüllungsgehilfen, im Namen und für Rechnung oder Verrechnung der Berechtigten bzw. Auftraggeber.

Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Es gelten jeweils die Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Form.

  2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verkäufer ist der jeweils als Verkäufer im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung Bezeichnete.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Bei allen Angeboten sofern nichts gegenstehendes angegeben wird handelt es sich grundsätzlich um gewerbliche Angebote. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Kaufinteressent und Bieter, dass er als Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt. Bei als nicht als gewerblich gekennzeichneten Angeboten hat der Kaufinteressent und Bieter anzugeben, ob er als Unternehmer oder Verbraucher bietet. Der Verkäufer hat dann das Recht das Gebot als gewerblich / nicht gewerblich wie angegeben anzunehmen oder abzulehnen. Erfolgt keine Angabe vom Kaufinteressent und Bieter gilt das Gebot als gewerblich. Sollten aufgrund falscher oder fehlerhafter Angaben der Kaufinteressenten oder Bieters Schäden entstehen, so hat dieser diese allein zu tragen. Dies gilt insbesondere für Steuerrückerstattungen u.ä. Diese Bedingungen gelten für Internetauktionen, die Festpreisveräußerung sowie das schriftliche Gebotsverfahren. Sofern ein Verbraucher auf elektronischem Wege als Kaufinteressent oder Bieter auftritt, wird das Gebot von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

  1. Eventuelle Katalog- oder Positionsbeschreibungen und mündliche Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder übernommene Garantie dar. Alle zur Veräußerung gelangenden Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Für eventuelle Katalog- oder Positionsbeschreibungen sowie schriftliche und mündliche Erläuterungen wird nicht gehaftet. Wir empfehlen in jedem Fall eine Besichtigung der Positionen zu den angegebenen Terminen. Diese Einschränkungen ergeben sich aus der Besonderheit der Vertriebswege und der Herkunft der zur Veräußerung kommenden Gegenstände. Die Gewährleistung wird wie folgt weiter geregelt

  2. Ist der Käufer Unternehmer, wird für Mängel der Ware zunächst nach Wahl des Verkäufers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.

  3. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung der ökonomischen Interessen des Verkäufers zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter EUR 100,- kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 100,- steht dem Verkäufer binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

  5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

  7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
    1. Die Ware umfasst diejenige Beschaffenheit, über die der Kunde mit dem Angebot aufgeklärt wird.

    2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

  8. Die Ware umfasst diejenige Beschaffenheit, über die der Kunde mit dem Angebot aufgeklärt wird.

  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  10. Alle während der Internetauktion online gemachten Gebote sind bindend. Der Kaufinteressent und Bieter verpflichtet sich zur Abnahme und Zahlung. Der Anbieter hat bei Ermittlung eines Höchstgebotes das Recht, die Herausgabe dann zu verweigern, wenn eine Internetauktion, sowie der Höchstgebotsverlauf vorsätzlich beeinflusst wird, auch wenn der Höchstbieter nicht der Störer ist. Gleiches gilt, wenn der Anbieter nach Ablauf oder während der Auktion von die Veräußerung verhindernden Umständen erfährt. Er hat dies dann dem Bieter unverzüglich mitzuteilen und hat das Recht von einem etwaigen Vertrag im eigenen und fremden Namen entschädigungslos zurückzutreten. Vermögensschäden sind hiermit ausgeschlossen – wenigstens gegenüber Unternehmern.

  11. Der Versteigerer kann einzelne, an anderer Stelle vorab veröffentlichte Katalognummern und Positionen in einer Internetauktion zusammenfassen oder trennen. Ein Angebot kann vor der Ablauffrist zurückgenommen werden, insbesondere wenn die technischen Möglichkeiten dies vorsehen.

  12. Das Höchstgebot oder eine einfache Gebotsannahme verpflichten zur Bezahlung und Abnahme der ersteigerten bzw. verkauften Gegenstände. Der Kaufpreis ist bei Abholung in Bar oder bei besonderer Ankündigung sofort nach Rechnungsstellung in EURO per Überweisung zu bezahlen. Eine Stundung des Kaufpreises kann nicht gewährt werden. Alle genannten Preise verstehen sich in EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Fundament, Lager oder Standort. Ein Versand der verkauften Positionen ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Die Zustimmung hierzu bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Versandkosten sind in jedem Fall durch den Käufer/Erwerber zu bezahlen und im Einzelfall auszuhandeln, bei Fehlen einer solchen Vereinbarung gilt ein üblicher und angemessener Versandkostenbetrag als geschuldet. Der Erwerb der bezeichneten Gegenstände erfolgt wie gesehen und geschieht unter ausdrücklichem Verzicht auf jede Reklamation oder andere Gewährleistungsansprüche.

  13. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Objekte mit angemessenen Kautionen zu belegen, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder an Eigentum Dritter verursachen können, und bei denen sich der Erwerber zur Wiederherstellung verpflichtet hat bzw. der Erwerber davon ausgehen kann, dass durch die Demontagearbeiten Beschädigungen zu erwarten sind.

  14. Wenn der Ersteher trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von zwei Wochen die Abnahme verweigert, und/oder die fälligen Beträge nicht bezahlt, ist der Verkäufer nach Wahl berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das Gut erneut anzubieten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

  15. Das Eigentum an den zugeschlagenen Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Erwerber über. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt er an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Gefahrenübergang und Lagerung des ersteigerten Gutes gehen ab Zuschlag oder Veräußerung, ersatzweise Mitteilung hierüber, auf den Erwerber über bzw. zu seinen Lasten. Dies gilt für alle Arten der Veräußerung. Die Positionen gelten mit dem Zuschlag oder der Veräußerung als übergeben.

  16. Die Abholung der Gegenstände muss sofort oder innerhalb der veröffentlichten, ersatzweise schriftlich mitgeteilten Fristen erfolgen im Einzelfall gelten die Fristen gemäß Bekanntmachung. Die Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer und Zahlungseingang, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltsloser Gutschrift. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust der Güter wird nicht übernommen. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Erwerbers. Es steht dem Verkäufer frei, jeden verursachten Mehraufwand, auch bei verspäteter Abholung, dem Höchstbieter/Käufer in Rechnung zu stellen.

  17. Die Abholung und Herausgabe der Güter ist nur bei Vorlage der Original-Abrechnung möglich sollte diese noch nicht vorliegen, gegen Vorlage einer Email über den Zuschlag . Sollte der Erwerber Dritte mit der Abholung beauftragen, ist dies nur mit Vorlage einer entsprechenden, schriftlichen Vollmacht möglich.

  18. In den Verkaufs- und Geschäftsräumen haften die Besucher (Eltern für Ihre Kinder) insbesondere bei Besichtigungen ungeachtet eines Verschuldens für alle verursachten Schäden.

  19. Der Käufer erkennt vorbehaltlos an, daß eine Aufrechnung mit Forderungen jeglicher Art gegen den Verkäufer, Versteigerer, Insolvenz- oder Zwangsverwalter oder gegen den Verfahrensschuldner grundsätzlich ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für anerkannte oder titulierte Forderungen sowie für solche Forderungen, die dem Käufer von Dritten übertragen oder abgetreten werdenDer Käufer erkennt vorbehaltlos an, daß eine Aufrechnung mit Forderungen jeglicher Art gegen den Verkäufer, Versteigerer, Insolvenz- oder Zwangsverwalter oder gegen den Verfahrensschuldner grundsätzlich ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für anerkannte oder titulierte Forderungen sowie für solche Forderungen, die dem Käufer von Dritten übertragen oder abgetreten werden. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

  20. Widerrufsbelehrung
    1. Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht

      Sofern Sie Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Martin & Partner, Inhaber Jan Martin, Kleinfriesener Str. 117, 08529 Plauen, Deutschland, Tel.: 0049-(0)3741/2763-0; Fax:0049-(0)3741/2763-10; Mail: info@martinpartner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
      Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.martinpartner.de herunterladen. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
      Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

      …………………………………………………………………………………………………………………
      Widerrufsformular:

      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

      Martin & Partner; Inhaber Jan Martin
      Kleinfriesener Str. 117
      08529 Plauen
      Deutschland
      Per Telefax: 0049-(0)3741/2763-10
      Per Mail: info@martinpartner.de

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

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      Bestellt am: _______________________________________

      Erhalten am: ___________________________________________


      Name und Vorname des/der Verbraucher(s):

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      Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________________________________________________

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      Datum: __________________________________


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      Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

      (*) Unzutreffendes streichen.

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      Ende der Widerrufsinformation

  21. Haftungsbeschränkungen
    1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

    3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

  22. Erfüllungsort ist der Standort der Güter bzw. Ort der Veranstaltung, ersatzweise Plauen. Sofern ein Kaufinteressent im Rahmen der Internetauktion ein schriftliches Gebot abgibt, gelten zusätzlich zu dem vorgenannten die nachfolgenden Bedingungen.
    1. Schriftliche, postalische Gebote haben auf besonderen Hinweis nur Gültigkeit unter Beifügung eines bankbestätigten Verrechnungsschecks in Höhe des Gebotes. Alle schriftlich oder während der Veräußerung / Internet-Auktion mündlich oder online gemachten Gebote sind bindend. Der Bieter verpflichtet sich mit der Ermittlung desHöchstgebotes / Gebotsannahme zur Abnahme und Zahlung. Der Versteigerer hat das Recht, schriftliche Gebote abzulehnen, erteilte Zuschläge zurückzuziehen und die Herausgabe zu verweigern, wenn eine Internetauktion, sowie der Höchstgebotsverlauf vorsätzlich beeinflusst wird, auch wenn der Höchstbieter nicht der Störer ist. Ein Zuschlag ist gegebenenfalls mit einem Vorbehalt zu erteilen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen, auch im nachhinein, wenn Pfandrechte, und Fremdrechte oder Eigentumsvorbehalte auftauchen oder sch ändern. Erhält der Bieter keinen vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt sein Gebot.

    2. Sofern auf einem Gebotsschein schriftlich vereinbart, verstehen sich angegebene Preise zuzüglich Verkaufsgebühr oder Versteigerungsaufgeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.