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Leistungen · Abrechnung

Verbindliche Erlöse und schnelle Abrechnung

  • ermittelte Liquidationswerte in unseren Gutachten sind Verwertungsgrundlage und stellen die Mindesterlöse dar, mit denen der Auftraggeber verbindlich rechnen und planen kann
  • direkte Abrechnung ohne Verzögerung an den Auftraggeber,
    Teilabrechnungen bei längerfristigen Verwertungsmaßnahmen
  • transparente Abrechnungen mit allen wichtigen Details (u.a. den ermittelten Kostenbeiträgen bei Absonderungsrechten nach § 171 InsO und den daraus errechneten Auskehrbeträgen an die Gläubiger)
  • Erlösgliederung nach buchhalterischen Gesichtspunkten allgemein
    oder nach spezifischen Vorgaben des Auftraggebers
  • Übermittlung der Abrechnungen zusätzlich per elektronischer Datenübertragung, per E-Mail, mittels Speichermedien (Disketten, CD-ROM) usw. und Anpassung der Daten an spezifische Programme der Auftraggeber (z.B. Winsolvenz)
  • Führung spezieller Anderkonten für den jeweiligen Verwalter oder verfahrensspezifisch